2023

Endinger Engelsberg Muskateller Kabinett feinherb

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9,50 €

Inhalt: 0.75 l (12,67 €/1l) *

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Produktnummer: 14017-23|0|0|NULL
Beschreibung
Wenngleich die Rinkers als Burgunderflüsterer des Kaiserstuhls gelten: auf diesen saftigen und einladend frischen Muskateller zu verzichten, wäre ein großer Fehler! Er kommt, ebenso wie die großen Weißburgunder des Hauses, aus den mineralischen Vulkanverwitterungsböden des Endinger Engelsbergs. Zunächst temperaturkontrolliert in Edelstahl vergoren, liegt der Wein im Anschluss geraume Zeit auf der Feinhefe. Das verleiht ihm, durchaus ungewöhnlich für einen "einfachen" Kabinettwein viel Struktur und ansprechenden Grip. Die animierende Frucht dieses goldgelben, feinherb ausgebauten Muskatellers tanzt förmlich auf der Zunge. Anklänge gelber, sonnengereifter, exotischer Früchte treffen auf die charakteristische, für die Rebsorte Muskateller typische Muskatwürze. Ein überaus charmanter Sommerwein. Er ist ein Terrassenwein im besten Sinne und als solcher perfekt als Aperitif an warmen Tagen. Aber unterschätzen Sie ihn nicht: als Begleiter von weichen Käsen (die durchaus auch kräftiger im Geschmack sein dürfen) oder würzigen Asia-Gerichten spielt er seine Trümpfe erst so richtig aus!
EIGENSCHAFTEN
Marke: 
Knab
Land: 
Deutschland
Region: 
Baden
Unterregion: 
keine Unterregion
Jahrgang: 
2023
Farbe: 
weiß
Rebsorte: 
Muskateller
Klassifizierung: 
Kabinett
Geschmacksrichtung: 
feinherb
Dekantieren: 
nein
Trinkreif ab: 
jetzt
Trinkreif bis: 
2027
Alkoholgehalt: 
11,5
Inhalt: 
0,75l
Säure / Gerbst.: 
harmonisch
Trinktemp.: 
7-9°
ArtikelNr: 
14017-23
GTIN/EAN: 
4260212396414

Allergenkennzeichnung:  enthält Sulfite

Abfüller:  Weingut Knab, Inhaber Thomas & Regina Rinker, D- 79346 Ending am Kaiserstuhl Germany

Achtung! Ab 18 Jahren! Dieses Produkt darf nicht an Personen unter 18 Jahren abgegeben werden. Mit Ihrer Bestellung bestätigen Sie, dass Sie das für dieses Produkt gesetzlich vorgeschriebene Mindestalter haben. Bitte seien Sie verantwortungsvoll im Umgang mit diesem Artikel. AuszugJuSchG