2014

Schlossberg Spätburgunder GG

Icon-Set_60K_KWK_190711 Icon-Set_60K_KWK_190711
Diesen Artikel können Sie nur als Kundenkarteninhaber erwerben. Bitte loggen Sie sich ein. Weitere Informationen finden sie hier.

149,00 €

Inhalt: 0.75 l (198,67 €/1l) *

Sofort verfügbar, Lieferzeit: 2-3 Tage

Produktnummer: 11473-14|0|0|NULL
Beschreibung
Der "Schlossberg" mit der Burgruine Lichteneck wird nach wissenschaftlichen Erkenntnissen bereits seit 1492 weinbaulich genutzt. Er gilt als die prägnanteste Weinbergslage im Breisgau. Es handelt sich um eine Steillage, mit einem Steigungswinkel bis 72 %, im Teilstück Kapellenberg sogar bis 96 %, die reine Handarbeit erfordert und deren mineralischer und vor allem skelettreicher Boden aus hellen gelblichen Muschelkalksteinen besteht, geologisch höchst selten innerhalb der Schwarzwälder Vorbergzone. Hier liegt das gleiche Terroir wie in Burgund an der Côte de Nuits vor. Das Kernstück ist von Süd nach Süd-West orientiert. Die Lage gilt innerhalb Badens als eine absolute Spitzenlage für Pinot-Noir und Chardonnay. Die Lage Hecklinger Schloßberg umfasst insgesamt 50 ha. In unserem Besitz befinden sich 6 ha, wovon 5,49 ha als "Großes Gewächs" klassifiziert sind. Exklusiv für Kundenkarteninhaber
EIGENSCHAFTEN
Marke: 
Bernhard Huber
Land: 
Deutschland
Region: 
Baden
Unterregion: 
keine Unterregion
Jahrgang: 
2014
Farbe: 
rot
Rebsorte: 
Spätburgunder
Klassifizierung: 
VDP.Grosse Lage
Geschmacksrichtung: 
trocken
Dekantieren: 
0,5 h
Trinkreif ab: 
jetzt
Trinkreif bis: 
2032
Alkoholgehalt: 
13
Inhalt: 
0,75l
Säure / Gerbst.: 
harmonisch
Trinktemp.: 
16°
ArtikelNr: 
11473-14
GTIN/EAN: 
11473145

Allergenkennzeichnung:  enthält Sulfite

Abfüller:  Weingut Bernhard Huber, Heimbacher Weg 19, D-79364 Malterdingen

Achtung! Ab 18 Jahren! Dieses Produkt darf nicht an Personen unter 18 Jahren abgegeben werden. Mit Ihrer Bestellung bestätigen Sie, dass Sie das für dieses Produkt gesetzlich vorgeschriebene Mindestalter haben. Bitte seien Sie verantwortungsvoll im Umgang mit diesem Artikel. AuszugJuSchG